Wir wissen, dass eine gute Corporate Governance das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter stärkt, die Transparenz in unserem Unternehmen fördert und nachhaltig den Wert unseres Unternehmens steigert.
Corporate Governance
Überblick
Verantwortung ernst nehmen
Der Begriff Corporate Governance meint nichts anderes als die Grundsätze der Unternehmensführung und steht für die verantwortungsbewusste Leitung und Kontrolle von Unternehmen, die sich an nachhaltiger Wertschöpfung orientieren.
Ziel einer ausgewogenen Corporate-Governance-Strategie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, das Vertrauen des Kapitalmarkts und der breiten Öffentlichkeit in das Unternehmen zu stärken und seinen Wert nachhaltig zu steigern. Im Kern geht es um die Leitungsstruktur von börsennotierten Aktiengesellschaften. Effiziente Zusammenarbeit und Funktionsteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation machen die Grundsätze guter Unternehmensführung aus.
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Archiv
Hier finden Sie unsere Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre
Erklärung, März 2015
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2014 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex - zunächst in der Fassung vom 13. Mai 2013 und seit deren Geltung in der Fassung vom 25. Juni 2014 - entsprochen wurde und wird.
Stuttgart, im März 2015
Für den Aufsichtsrat
John H. Hammergren
Für den Vorstand
Marc E. Owen
Erklärung, Dezember 2014
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2013 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex - zunächst in der Fassung vom 13. Mai 2013 und seit deren Geltung in der Fassung vom 25. Juni 2014 - entsprochen wurde und wird.
Stuttgart, im Dezember 2014
Für den Aufsichtsrat
John H. Hammergren
Für den Vorstand
Marc E. Owen
Erklärung, Dezember 2013
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2012 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex – zunächst in der Fassung vom 15. Mai 2012 und seit deren Geltung in der Fassung vom 13. Mai 2013 – entsprochen wurde und wird.
Stuttgart, im Dezember 2013
Für den Aufsichtsrat
Stephan Gemkow
Für den Vorstand
Dr. Marion Helmes
Erklärung, Dezember 2012
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2011 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex – zunächst in der Fassung vom 26. Mai 2010 und seit deren Geltung in der Fassung vom 15. Mai 2012 – mit der unten stehenden Ausnahme entsprochen wurde und wird:
5.4.6: Die erfolgsorientierte Vergütung des Celesio Aufsichtsrats ist nach der Satzung an der Dividende ausgerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat prüfen, inwieweit der nächsten Hauptversammlung eine Anpassung des Vergütungssystems vorgeschlagen werden soll.
Stuttgart, im Dezember 2012
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Jürgen Kluge
Für den Vorstand
Markus Pinger
Erklärung, Dezember 2011
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Am 21. Dezember 2011 wurde folgende von Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedete Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) veröffentlicht:
Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio ag erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2010 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
- Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß Ziff. 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex im Vergütungsbericht ist unterblieben, da die Hauptversammlung der Celesio ag am 27. April 2006 einen entsprechenden Beschluss für fünf Jahre gefasst hat.
- Die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsvergütung gemäß Ziff. 5.4.6 Abs. 3 des Kodex ist unterblieben, da den Transparenzerfordernissen dieser Kodexempfehlung weitgehend durch die Regelungen zur Zusammensetzung der Aufsichtsratsvergütung in § 5 Absatz 11 der Satzung der Gesellschaft Rechnung getragen wurde.
Künftig wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance ohne Ausnahme entsprochen werden. Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung werden im Vergütungsbericht des Geschäftsberichts 2011 gemäß Ziff. 4.2.4, 4.2.5 und 5.4.6 Abs. 3 des Kodex individualisiert offengelegt werden.
Stuttgart, im Dezember 2011
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Jürgen Kluge
Für den Vorstand
Markus Pinger
Erklärung, Dezember 2010
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2009 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate GovernanceKodex – zunächst in der Fassung vom 18. Juni 2009 und seit deren Geltung in der Fassung vom 26. Mai 2010 – mit den unten stehenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
- Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß Ziff. 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex im Vergütungsbericht unterbleibt, da die Hauptversammlung der Celesio AG am 27. April 2006 einen entsprechenden Beschluss für fünf Jahre gefasst hat.
- Die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsvergütung gemäß Ziff. 5.4.6 Abs. 3 des Kodex unterbleibt. Den Transparenzerfordernissen dieser Kodexempfehlung wird weitgehend durch die Regelungen zur Zusammensetzung der Aufsichtsratsvergütung in § 5 Absatz 11 der Satzung der Gesellschaft Rechnung getragen.
Dezember 2010
Der Vorstand / Der Aufsichtsrat
Verhaltenskodex
McKesson Europe ist in unterschiedlichen Geschäftsfeldern aktiv. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter nach hohen rechtlichen und ethischen Standards handeln, wurden diese im McKesson Europe-Verhaltenskodex zusammengefasst. Der Kodex soll Fehlverhalten verhindern und ein ehrliches und ethisches Verhalten fördern.