Die ordentliche Hauptversammlung der Celesio AG fand am 16. Mai 2013 in der Porsche-Arena in Stuttgart statt.
Ordentliche Hauptversammlung 2013
Dokumente zur ordentlichen Hauptversammlung im Überblick:
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
Aufstellung des Anteilsbesitzes des Celesio Konzerns (PDF 28 KB)
Jahresabschluss 2012 der Celesio AG (PDF 242 KB)
Aufstellung des Anteilsbesitzes der Celesio AG (PDF 28 KB)
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns (Seite 331) (PDF 2,7 MB)
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7
Lebensläufe der zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten
Dr. Florian Funck
Stephan Gemkow (Vorsitzender)
Pauline Lindwall
W.M. Henning Rehder
Patrick Schwarz-Schütte
Hanspeter Spek
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 9
Weitere Unterlagen
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären
Es sind keine Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen, die zu veröffentlichen gewesen wären.
Rede des Vorstandsvorsitzenden
Video
Rede von Herrn Markus Pinger, Vorstandsvorsitzender der Celesio AG
- Es gilt das gesprochene Wort -
Rede
Rede des Vorstandsvorsitzenden Download (PDF 487 KB)
Präsentation
Abstimmungsergebnisse
Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Celesio AG vom 16. Mai 2013
Abstimmungsergebnisse
(PDF 21 KB)
Dividendenbekanntmachung
- ISIN DE000CLS1001 -
- WKN CLS 100 -
Die ordentliche Hauptversammlung der Celesio AG vom 16. Mai 2013 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 von 53.523.005,00 Euro auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 217.728.000 Euro eine ordentliche Dividende von 0,30 Euro je Stückaktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 17. Mai 2013 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 Prozent), ohne dass weitere Veranlassungen der Aktionäre erforderlich sind.
Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerabzug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungssteuer).
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs¬bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.
Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Stuttgart, im Mai 2013
Celesio AG
Der Vorstand